Seepraxis - Privat in Radolfzell/ Kosten

SEEPRAXIS   Timme

"Zeit für mich!"

Nur für Privatkassen und SelbstzahlerInnen

 

Herzlich Willkommen in der Seepraxis in Radolfzell - Böhringen mit Parkplätzen direkt vor dem Haus.

Dort sind Einzelpsychotherapien persönlich oder auch per Video möglich.

Vor der Online-Buchung sehen Sie dort die aktuellen Preise und Bedingungen.

Meine Spezialisierungen:

  • Achtsamkeitstraining
  • Selbstfürsorge und Selbstmanagement
  • Zwangsstörungen
  • Ängste/ Panikstörungen

Ich freue mich, Sie bald bei mir begrüßen zu können!

Da ich immer wieder nach der Höhe der Kosten gefragt werde:

Ich berechne den 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (also 153,02€/ 50 Minuten).

Zur Begründung lasse ich den Berufsverband sprechen:

Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer Baden- Württemberg unterstützt die vom Deutschen Psychotherapeutentag am 13./14.05.2022 verabschiedete Resolution. Sie stellt fest, dass die GOP (Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- Jugendlichenpsychotherapeuten) aus dem Jahr 2000, mit letzter Änderung am 18.10.2001, nicht mehr geeignet ist, die Versorgung psychisch erkrankter Privatpatienten ohne derer finanzieller oder emotionalen Belastung zu gewährleisten. Für viele psychisch erkrankte Patienten sind Diskussionen mit der Versicherung zur Kostenübernahme krankheitsverstärkend. Hohe Selbstbehalte sind für manche Patienten kaum tragbar. Beihilfestellen fordern zunehmend Begründungen für höhere Steigerungsfaktoren bei Psychotherapie an.
Die Vertreterversammlung der Landespsychotherapeutenkammer bittet H. Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, um Unterstützung, damit bei Beihilfestellen des Landes Baden Württemberg künftig ein Steigerungsfaktor bis zum 3,5 fachen Satz ohne Begründung akzeptiert wird.
Nach 22 Jahren mit gleichbleibenden Erstattungssätzen liegt der übliche 2,3 fache Satz seit Jahren deutlich unterhalb der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen für psychotherapeutische Leistungen und ca. 1/3 unterhalb der hiesigen Selektivverträge für gesetzlich Versicherte. In der Folge finden Privatpatienten kaum noch einen Therapieplatz, bzw. werden höhere Steigerungsfaktoren angesetzt. Gemäß §20 der Berufsordnung haben Psychotherapeuten den Anspruch auf angemessene Honorierung. Diese ist nach 22 Jahren ohne Änderung nicht mehr gegeben. Eine Sittenwidrigkeit des bestehenden Zustandes wird nicht ausgeschlossen.
Die Vertreterversammlung stellt fest, dass die regelhafte Ansetzung des Steigerungsfaktores GOP 3,5 fach keine überhöhte Honorarforderung ist. Dieser gilt bezüglich §20 der BO als generell angemessen. Zumal ein Steigerungsfaktor von 3,5 nicht den Kaufkraftverlust seit in Kraft treten der GOP ausgleicht, wird der Minister zusätzlich gebeten, eine neue GOÄ/GOP auf Bundesebene zu unterstützen.
Mit dieser Resolution kann ich Ihnen die Angemessenheit der Rechnungsstellung aufzeigen. Sie erweitert die Resolution der BPtK (Bundespsychotherapeutenkammer) entscheidend, indem sie die Verbindung von angemessenem Honorar mit der Berufsordnung herstellt, den hiesigen Gesundheitsminister direkt anspricht, eine Sittenwidrigkeit des jetzigen Zustandes benennt und den 3,5 f Satz als angemessen im Sinne der Berufsordnung benennt.

Ort für das Angebot:

Kabisländer 7 in Radolfzell - Böhringen

Tel.: 07732 - 95 88 477

Mail: seepraxistimme@gmail.com 

 

 

NEU - jetzt auch Video-Beratung möglich!

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Am gleichen Ort ist auch meine Kollegin tätig: Fr. Dipl.-Psych. Schmiedl